Infomationsmaterialien für Schulungsleiter

Wer kann Schulungen zu Diisocyanaten abhalten?

Die Verordnung (EU) 2020/1149 führt eine Beschränkung ein. Demnach muss vor der Anwendung von Diisocyanaten zunächt eine obligatorische Schulung absolviert werden. „Diese Schulung wird von einem Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt, der seine Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung erlangt hat.“

Wer kann Schulungen zu Diisocyanaten abhalten?

ISOPA/ALIPA hat zwei Arten von Schulungsleitern festgelegt, die auf die von ISOPA/ALIPA und ihren nachgeordneten Partnern entwickelten Schulungsmaterialien zugreifen können:

Betriebsinterne Schulungsleiter/Sicherheitsexperten für Diisocyanate
Diese Schulungsleiter sind Angestellte ihres Unternehmens und damit verantwortlich für die Schulungen der Mitarbeiter oder Kunden des Unternehmens.

Externe Schulungsleiter/Sicherheitsexperten für Diisocyanate
Diese Schulungsleiter arbeiten entweder selbstständig oder sind bei einem Schulungsinstitut/Beratungsunternehmen angestellt, das kostenpflichtige Schulungen anbietet.

Weiter zur Registrierung als Schulungsleiter

Wenn Sie sich als betriebsinterner oder externer Schulungsleiter registrieren möchten, lesen Sie sich die folgenden Hinweise zu dem Vorgang durch:

„Train the Trainer“-Kurse

In dem eintägigen „Train the Trainer“-Kurs von ISOPA/ALIPA können Sie den Nachweis erwerben, der Sie als qualifizierter Experte für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf Diisocyanate ausweist.

Eine Schulung mit einem externen Schulungsleiter buchen

Wenn Sie eine Schulung für sich selbst oder für Ihre Angestellten buchen möchten, können Sie sich an externe Schulungsleiter wenden.